Führerschein-Änderung: Klasse B bis 4,25 t
Schon lang steht dies zur Debatte: Können Camper mit B-Führerschein bald Vans oder Womos über 3,5 Tonnen fahren? Eine weitere Hürde ist gefallen, denn das EU Parlament hat am 28. Februar 2024 einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen zugestimmt. Dies soll nun auch für alle Antriebsarten gelten, ungeachtet der Emissionsfreiheit.
Die frühere 3,5-Tonnen-Grenze für Reisemobile wird bald nicht mehr gelten. Wird die neue Richtlinie finalisiert, so muss sie im nächsten Schritt sowohl von der EU, als auch von den einzelnen Ländern freigegeben werden. Erst bei Überführung in nationales Recht treten die Änderungen in Kraft. Voraussichtlich wird die Thematik erst nach der Europawahl im Juni 2024 wieder aufgegriffen, mit einem endgültigen Kompromissvorschlag wird dann im Herbst 2024 gerechnet.
Fakt ist bereits, dass die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen für Wohnmobile und Krankenwagen gelten soll – unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung auf 4,25 Tonnen an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden – diese Regelung war zuletzt auch für Wohnmobile noch offen.
Sobald die neue Regelung in Kraft tritt, schafft sie mehr Flexibilität bei der Wahl des Wohnmobils und macht eine vielleicht geplante Auflastung möglich. Auch einige große Campingbusse sind für mehr Gewicht zugelassen, um ausreichend Zuladung zu garantieren. Über weitere Neuigkeiten informieren wir umgehend.
Foto: Canva
Weitere mögliche Änderungen für Autofahrer
Ferner soll die Fahrerlaubnis B196 auch im Ausland anerkannt werden. Aktuell ist es so, dass du mit der Erweiterung auf diese Klasse nur deutschlandweit 125er-Motorräder fahren darfst. Bei Umsetzung der neuen Richtlinie wäre dies auch in der gesamten Europäischen Union möglich.
Die Entwurf der Richtlinie, dass Autofahrer über 70 alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit prüfen lassen müssen, wurde abgelehnt. Hier wird es also keine Neuerungen geben.
Wer es schon mit 17 Jahren durch die Führerscheinprüfung (Klasse B) schafft, der darf im Rahmen des begleiteten Fahren auch schon vor der Volljährigkeit am Steuer sitzen. Das soll in Zukunft nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit anerkannt werden. So ist die Campingreise nach Italien mit Mama oder Papa auf dem Beifahrersitz auch schon mit 17 Jahren erlaubt.
Foto: Camping Catinaccio Rosengarten
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