image Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Fahrtenschreiber-Pflicht, ursprünglich für den gewerblichen Güterverkehr konzipiert, soll künftig auch für einige private Wohnmobile gelten. Entscheidend ist das Gesamtgewicht deines Fahrzeugs. Nachzulesen ist die neue Regelung in den Sozialvorschriften im Straßenverkehr gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014.

Wir haben uns durch das Bürokratie-Dickicht gekämpft und zeigen dir hier die entscheidenden Passagen (Seite 12 in der Verordnung), der fast 80 Seiten langen Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr:

  • A) Wohnmobile > 7,5t ohne Anhänger: Wohnmobile ohne Anhänger dienen grundsätzlich nicht der Güterbeförderung und haben i. d. R. weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen deshalb auch regelmäßig nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
  • B) Wohnmobile > 7,5t mit Anhänger: Besitzt ein Wohnmobil bzw. ein Wohnmobil mit Anhänger (Wohnmobilkombination) neben dem Wohnbereich Lademöglichkeiten für Güter, beispielsweise für Pferde oder Motorschlitten, so dient es regelmäßig der Güterbeförderung. Das Vorhandensein eines Wohnbereichs steht der Zweckbestimmung für die Güterbeförderung nicht entgegen. Auch der Umstand, dass das Fahrzeug der Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken dienen soll, steht der Anwendung der Sozialvorschriften grundsätzlich nicht entgegen.

Wird das das Wohnmobil oder die Wohnmobilkombination als Güterbeförderung genutzt, so ist bei der Frage der Anwendung der Sozialvorschriften im Einzelnen zu unterscheiden:

  • A) Gewerbliche Güterbeförderung: Hier finden die Sozialvorschriften nach denselben Kriterien Anwendung wie bei anderen Fahrzeugen. Die Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006 und den §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV sind zu beachten.
  • B) Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: Hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.
  • C): Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM: Hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr.561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen.

Update: Der Passus C wird oft missverstanden. Eine Güterbeförderung im Sinne dieser Verordnung liegt scheinbar nicht vor, wenn man Gegenstände des täglichen Gebrauchs mitführt. Gemäß Definition handelt es sich bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs um solche, die dem Werteverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen bzw. die üblicherweise zur Nutzung und nicht zur Veräußerung angeschafft werden, wobei eine Nutzung an jedem Tag nicht erforderlich ist.

Wie das Gesetz aufgrund seiner schwammigen Formulierungen genau ausgelegt wird, ist derzeit noch nicht zu 100 Prozent klar und sollte schnellstens durch die zuständigen Verwaltungsgerichte geklärt werden.

Fahrer von großen Wohnmobilen oder Linern mit Anhänger, die z.B. ein Pkw, Motorrad, Pferd oder Boot transportieren, sollten prüfen, ob die neuen Vorschriften ab 2025 für sie gelten. Obacht – Eine Missachtung ist teuer und wird mit Bußgeldern von bis zu 1.500 € gestraft. Auch allein das Nichtmitführen der Fahrerkarte kostet 250 €.

Betroffene Camper sollten folgende Schritte unternehmen

  1. Digitalen Fahrtenschreiber einbauen lassen: Der Einbau muss den technischen Anforderungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 entsprechen.
  2. Fahrerkarte beantragen: Jeder Fahrer benötigt eine Fahrerkarte, um die Nutzung des Fahrtenschreibers zu dokumentieren.
  3. Ruhe- und Lenkzeiten einhalten: Informiere dich über die spezifischen Vorschriften
  4. Regelmäßige Kontrolle der Ausrüstung: Stelle sicher, dass der Fahrtenschreiber ordnungsgemäß funktioniert und alle Daten korrekt erfasst werden. Fahrtenschreiber müssen laut Artikel 23 der EU-Verordnung Nr. 165/2014 auch alle 2 Jahre geprüft werden (Kosten ca. 300 EUR).

Was ist ein Fahrtenschreiber?

Seit 2023 wird die aktualisierte Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers eingesetzt. Diese modernen Geräte bieten weit mehr als die Aufzeichnung von Fahrzeiten und Tätigkeiten des Fahrers. Sie können:

  • Grenzübertritte automatisch registrieren: Erfasst wird, wann und wo ein Fahrzeug Ländergrenzen überquert.
  • Standorte bei Be- und Entladevorgängen speichern: Jeder relevante Stopp wird dokumentiert.
  • Daten zur Kabotage und Arbeitnehmerentsendung verwalten: Infos zu innerstaatlichen Transporten und der Entsendung von Fahrern werden gespeichert.

Fahrtenschreiber-Nutzung: Einige Fragen noch in Klärung

Derzeit fehlen konkrete Informationen, ob für die Nutzung eines EG-Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber) und einer Fahrerkarte der Besitz einer Unternehmenskarte erforderlich ist. Diese Karte wird benötigt, um das Gerät mit Basisdaten, einschließlich Unternehmensinformationen, zu parametrieren. Die Hürde: Für die Beantragung einer Unternehmenskarte ist ein Gewerbenachweis (z. B. Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug) erforderlich – etwas, das viele Wohnmobilfahrer nicht vorweisen können. Zudem ist für die Ausübung eines Transportgewerbes eine Genehmigung notwendig, die weitere Voraussetzungen mit sich bringt.

Die zentralen Fragen bleiben offen: Kann ein EG-Kontrollgerät auch ohne Unternehmenskarte genutzt werden? Und ist die Beantragung einer Unternehmenskarte ohne Gewerbenachweis möglich? Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, die mehr Klarheit schaffen, informieren wir rechtzeitig.

image

Fazit: Neue Fahrtenschreiberpflicht

Die neue Auszeichnungspflicht betrifft offenbar vorerst nur eine spezielle Gruppe von Campingfahrzeugen. Während Wohnmobile unter 7,5 Tonnen ohne Anhänger von der Regelung ausgenommen sind, greift die Fahrtenschreiberpflicht bei Wohnmobilkombinationen oder Fahrzeugen über 7,5 Tonnen, selbst wenn sie nicht gewerblich genutzt werden. Grund dafür ist, dass der Wohnbereich im Fahrzeug eine mögliche Güterbeförderung nicht ausschließt. Das bedeutet, dass auch bei nichtgewerblicher Güterbeförderung mit Wohnmobilen oder Wohnmobilkombinationen über 7,5 Tonnen die Fahrtenschreiberpflicht greifen kann.

Die Einführung und Nutzung eines EG-Kontrollgeräts bringt aktuell viele offene Fragen mit sich. Hier besteht ein großer Bedarf an klaren und praxisnahen Informationen seitens der zuständigen Behörden, um Unsicherheiten zu reduzieren.

Wir bleiben für dich am Thema dran und informieren dich über wichtige Entwicklungen und hilfreiche Hinweise, sobald diese verfügbar sind.

Quellen:

Amtsblatt der Europäischen Union 2024/1258

Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates