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Während du in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Kroatien und Slowenien kein Warnschild am Heck benötigst, ist in anderen Urlaubsländern eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Konkret musst du in Italien, Spanien und Portugal die Ladung, welche du am Heck deines Wohnwagens, Wohnmobils oder Autos transportierst, mit einer Warntafel kennzeichnen. Egal ob Fahrräder oder Surfbretter – wir verraten dir, welche Regelungen du für die korrekte Heckbeladung einhalten musst und mit welchen Bußgeldern Camper im Falle des Verstoßes rechnen müssen.

Spanien: Bei deiner Campingreise in Spanien müssen jede überstehende Ladung und jeder Heckträger mit einer rot-weißen Warntafel mit drei roten Streifen in der Größe 50x50 gekennzeichnet werden. Die Warntafel aus Aluminium soll in Spanien senkrecht zur Fahrzeugachse am Heck angebracht werden. Wichtig für große Ladungen: Falls die überstehende Ladung so breit wie dein gesamtes Fahrzeug ist, so sind laut spanischen Vorschriften gleich zwei Warntafeln nötig. Bei fehlender Warntafel werden Bußgelder ab 200 Euro fällig.

Italien: Auch die italienischen Vorschriften sehen vor, jede überstehende Ladung mit einer Warntafel zu kennzeichnen. Sogar wenn du z.B. dein Kennzeichen am Heckträger befestigt oder diesen beleuchtet hast, ist eine Warntafel unabdinglich. Auch in Italien herrschen genaue Regelungen über die anzubringende Warntafel: Diese sollte min. 50 x 50 cm groß sein, aus Aluminium bestehen, rot-weiß schraffiert sein und über fünf rote Streifen verfügen. Außerdem gilt: Ist die Ladung so breit wie dein gesamtes Fahrzeug, so sind zwei Warntafeln nötig, welche du jeweils am seitlichen Ende der Ladung anbringen musst. Wer seine Warntafel vergisst, riskiert ein Bußgeld von mindestens 80 Euro.

Portugal: Auch in Portugal müssen Warntafeln verwendet werden, wenn Ladung nach hinten über die in den Papieren eingetragene Fahrzeugabmessung hinausragt. In Form und Ausgestaltung gleicht die Tafel den in Spanien geltenden Vorschriften, insofern kann die für Spanien gültige Warntafel auch in Portugal verwendet werden. Verstöße führen zu einem Bußgeld von mindestens 120 Euro.

Neben der Warntafel solltest du in vielen Ländern auch mindestens eine Warnweste mitführen – ansonsten kann es in einer Unfallsituation gefährlich werden und Camper müssen mit hohen Bußgeldstrafen rechnen.


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In Deutschland gilt seit 2014 eine Warnwestenpflicht, weswegen in allen Kraftfahrzeugen mindestens eine Warnweste geführt werden muss. Dies gilt vor allem zum eigenen Schutz vor vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern, die dich im Fall einer Panne unter Umständen übersehen könnten. Auch in vielen anderen Ländern ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Die Mitführ- und Tragepflicht ist europaweit jedoch nicht einheitlich geregelt. Was genau in welchem Land gilt - das verraten wir dir jetzt!

Belgien: Im Falle eines Unfalls oder einer Panne auf der Autobahn oder außerorts musst du in Belgien beim Verlassen des Campers eine Warnweste tragen. Andernfalls riskierst du ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Das Nicht Mitführen einer Warnweste wird jedoch nicht bestraft.

Bulgarien: Ähnlich wie in Belgien herrscht eine Warnwesten-Tragepflicht bei Pannen oder Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften, verpflichtend mitgeführt werden muss diese aber nicht. Bußgelder starten bei 25 Euro.

Dänemark: Hier musst du als Camper kein Bußgeld fürchten. Dänemark ist das einzige Land in Europa, wo du weder zum Halten noch Tragen einer Warnweste verpflichtet bist. 

Finnland: In Finnland musst du im Falle eines Unfalls oder einer Panne eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs tragen. Jedoch wird das Mitführen einer Weste lediglich empfohlen und eine Zuwiderhandlung wird nicht mit einem Bußgeld bestraft.

Frankreich: In Frankreich müssen Camper ähnlich wie in Bulgarien eine Warnweste nur bei Unfällen oder Pannen außerhalb geschlossener Ortschaften beim Verlassen des Fahrzeugs tragen. Zusätzlich besteht aber eine Mitführpflicht für mindestens eine Weste, welche sich im Fahrzeuginneren befinden muss. Sonst droht ein Bußgeld von mindestens 90 Euro.

Italien: Auch hier gilt die Tragepflicht einer Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften beim Verlassen des Campers. Bußgelder beginnen bei 42 Euro. Das Nicht Mitführen einer Warnweste wird jedoch nicht bestraft.

Kroatien: Hier gilt eine Mitführpflicht und Tragepflicht sowohl innerorts als auch außerorts, wenn du dich auf der Fahrbahn aufhältst. Bußgelder gibt es keine.

Luxemburg: Auch in Luxemburg muss außerorts und auf Autobahnen eine Warnweste beim Verlassen des Campers getragen werden. Bußgelder reichen von 24 bis 145 Euro.

Norwegen: In Norwegen zugelassene Fahrzeuge, inklusive Mietwagen, müssen mit einer reflektierenden Warnweste ausgestattet sein, welche im Falle eines Unfalls außerorts getragen werden muss. Dies gilt nicht für ausländische Camper. Bußgelder werden nicht verhängt.

Österreich: Ähnlich wie in Frankreich besteht sowohl eine Mitführ- als auch Tragepflicht für eine Warnweste auf der Autobahn und außerorts. Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld von mindestens 14 Euro anfallen.

Portugal: In Portugal gilt, ähnlich wie in Norwegen, eine Tragepflicht für Warnwesten ausschließlich für portugiesisch zugelassene Fahrzeuge. Fahrer solcher Fahrzeuge müssen eine Weste mitführen und im Falle eines Unfalls oder einer Panne außerorts, sowie auf Autobahnen, tragen. Bußgelder beginnen bei 60 Euro.

Rumänien: In Rumänien ist eine Mitführ- und Tragepflicht erst ab einem Fahrzeuggesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen geltend. Zuwiderhandlungen werden mit mindestens 120 Euro bestraft.

Slowenien: Ähnlich wie in den meisten europäischen Ländern, ist in Slowenien das Tragen einer Warnweste lediglich außerorts beim Verlassen des Campers Pflicht und eine Mitführpflicht besteht nicht. Ein Verstoß der Tragepflicht kostet dich mindestens 100 Euro.

Spanien: Auch in Spanien muss die Warnweste beim Aussteigen lediglich außerorts getragen werden. Bußgelder sind hier jedoch besonders hoch und beginnen bei 200 Euro.

Tschechien: Hier gilt sowohl eine Mitführ- als auch Tragepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn. Das besondere - es gilt nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Insassen. Bei Nichtbeachten kann ein Bußgeld von mindestens 95 Euro anfallen.

Ungarn: Auch in Ungarn besteht eine Tragepflicht von Warnwesten für alle Insassen. Anders als in Tschechien ist das Mitführen dieser Westen jedoch nicht verpflichtend. Hier sind Bußgelder bis 90 Euro möglich.