Das Freistehen mit dem Wohnmobil oder das Zelten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen gilt als "Wildcamping" und ist in Schweden grundsätzlich nicht gestattet.
Allerdings gibt es in Schweden das sogenannte "Allemansrätten", das Jedermannsrecht, das es ermöglicht, die Natur zu genießen und sich frei in der Landschaft zu bewegen. Jedoch ist das Recht auf "freies Zelten" oder "wildes Campen" eingeschränkt.
Gemäß dem schwedischen Recht ist es erlaubt, sich vorübergehend in der Natur aufzuhalten und dort zu übernachten, solange man sich an bestimmte Regeln hält. Diese beinhalten unter anderem:
- Das Campen sollte nur für eine Nacht an einem Ort erfolgen.
- Das Campen darf nicht in der Nähe von Wohnhäusern oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen stattfinden.
- Das Campen sollte umweltverträglich sein, das heißt, dass man die Natur respektiert und keinen Müll hinterlässt.
- Das Recht bezieht sich in erster Linie auf unbewohntes Land, nicht auf private Grundstücke oder Naturschutzgebiete.
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