Corona-Regelungen der Bundesländer
Stand: 29.04.2022
Seit dem 3. April 2022 müssen auf deutschen Campingplätzen nur noch die Basisschutzmaßnahmen eingehalten werden. Campingplätze dürfen ohne Zugangsbeschränkungen öffnen und es besteht keine Maskenpflicht. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gilt die Hotspot-Regelung – hier ist das Campen nur unter Einhaltung der 3-G-Regelung erlaubt. Ebenso muss eine Maske in medizinischen Maske getragen werden.
*Tipp: Auf camping.info siehst du in der "Covid-19-Info" auf der Seite des Campingplatzes, was du bei Anreise und Übernachtung beachten solltest.
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Stand: 15.03.2022
Camping und Corona in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg: 2-G | Die Einschränkungen in Baden-Württemberg sind abhängig von inzidenzbasierten Alarmstufen. Aktuell gilt für Beherbergungsbetriebe wie Campingplätze 2G. Wer bereits geboostert oder genesen ist, muss in Baden-Württemberg nicht nochmal einen extra Test vorlegen. Als Genesen gelten Camper, bei denen eine Corona-Erkrankung bis zu 6 Monaten zurückliegt.
Camping und Corona in Bayern
Bayern: 2-G / Lockdown in Hotspots | Seit dem 16. November gilt die 2-G-Regel verpflichtend für alle Plätze in Bayern, sodass Schnelltests nicht mehr akzeptiert werden. Kinder unter 12 sind ausgenommen. Berufliche Aufenthalte sind hier unter Beachtung der 3-G-Plus-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) möglich. Campingplätze, die in Hotspots liegen, müssen zudem schließen. Zu Hotspots zählen Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000. Aufgrund von sinkenden Inzidenzen zählt aktuell kein Landkreis in Bayern als Hotspot und Plätze dürfen öffnen.
Camping und Corona in Berlin
Berlin: 2-G: | Es gilt die 2-G-Regelung. Camper müssen am Tag der Anreise nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Ebenso werden Kontaktdaten zur Nachverfolgung erfasst. In geschlossenen Räumen von Campingplätzen besteht Maskenpflicht.
Camping und Corona in Brandenburg
Brandenburg: 3-G / optional 2-G | Hier gilt weiterhin vorerst die 3-G-Regel. Im Gespräch ist eine 2-G Regel, die aber aktuell nur für Hotels und Pensionen gültig ist. Auf Campingplätzen dürfen weiterhin nicht immunisierte Camper mit negativem Testergebnis anreisen. Plätze können darüber hinaus selbst entscheiden, ob sie die 2-G-Regel einführen. In Restaurants greift die 2-G-Regel.
Camping und Corona in Bremen
Bremen: 2-G | Es gilt die 2-G-Regelung. Camper müssen am Tag der Anreise nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Camping und Corona in Hamburg
Hamburg: ** 2-G** | Es gilt die 2-G-Regelung. Camper müssen am Tag der Anreise nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Camping und Corona in Hessen
Hessen: 2-G | Der Campingurlaub zu touristischen Zwecken ist nur für Geimpfte oder Genesene (2-G) erlaubt. Übernachtungen auf Dienstreisen sind auch für Getestete erlaubt (3G). Der Schnelltest muss jeden Tag, der PCR-Test alle 48h vorgelegt werden. Saunen und Schwimmbäder und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nur unter 2-G genutzt werden.
Camping und Corona in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern: 2-G-Plus | Die Regelungen ergeben sich aus den Schutzstufen. Seit dem 1. Dezember gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Schutzstufe rot. Auf Campingplätzen ist die Übernachtung damit nur für Geimpfte und Genesene zulässig. Hinzu kommt, dass ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts gemacht werden muss. Seit dem 16. Dezember entfällt die Testpflicht für Camper, die bereits geboostert sind, also ihre 3. Impfung erhalten haben. Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel gibt es außerdem für Dienstreisen. Die Regeln gelten auch für Wohnmobilstellplätze.
Camping und Corona in Niedersachsen
Niedersachsen: 2-G / 2-G-Plus | Die genaue Regelung (2-G oder 2-G-Plus) ist abhängig von den inzidenzbasierten Warnstufen, die in einzelnen Landkreisen erreicht werden. In den meisten Landkreisen greift die 2-G-Plus Regel auf Campingplätzen. Wer bereits geboostert ist, muss als zweifach Geimpfter jedoch in Niedersachen nicht nochmal einen extra Test vorlegen.
Camping und Corona in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen: 2-G | Touristische Übernachtungen sind in NRW nur noch unter 2-G-Modell zulässig. Wer auf Dienstreise ist, der kann übernachten, muss aber bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen ein Test vorlegen.
Camping und Corona in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz: 2-G-Plus | Die Bestimmungen richten sich nach den jeweils erreichten Warnstufen. Aktuell gilt die 2-G-Plus Regel auf Campingplätzen. Wer bereits geboostert ist, muss in Rheinland-Pfalz nicht nochmal einen extra Test vorlegen.
Camping und Corona im Saarland
Saarland: 2-G-Plus | Ungeimpfte haben keinen auf Campingplätzen, und Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Als Testnachweis werden auch Selbsttests akzeptiert, die unter Aufsicht des für die Schutzmaßnahmen zuständigen Verantwortlichen durchgeführt werden. Im Gespräch ist, ob eine Boosterimpfung den erneuten Test ersetzt.
Camping und Corona in Sachsen
Sachsen: Schließung von Campingplätzen | Seit Montag, den 22. November müssen Campingplätze schließen. Angesichts der Infektionslage in Sachsen ist ab diesem Termin der Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen untersagt. Nicht-Touristische Übernachtungen sind unter 3-G mit entsprechendem Nachweis bei Anreise erlaubt.
Camping und Corona in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt: 2-G | Touristische Übernachtungen sind in Sachsen-Anhalt nur noch unter 2-G-Modell zulässig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren genügt ein negativer Test. Ausnahmen gelten für die Beherbergungen aus beruflichen oder medizinischen Gründen – bei diesen Ausnahmen bedarf es der Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Camping und Corona in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein : 2-G-Plus | Campingurlauber müssen ab dem 15. Dezember nicht nur geimpft oder genesen sein, sondern beim Einchecken auch einen negativen Corona-Test vorzeigen, der maximal 24 Stunden alt ist. Wer bereits geboostert ist, der muss nich zusätzlich nochmal einen Test vorweisen. Wichtug ist, dass die Boosterimpfung mind. 15 Tage her sein muss.
Camping und Corona in Thüringen
Thüringen: 2-G | Seit dem 18. November dürfen in Thüringen nur noch Camper, die gegen Corona geimpft oder davon genesen sind, anreisen und übernachten. Ein Schnelltest reicht nicht mehr aus. Ausgenommen sind Dienstreisen, hier gilt noch die 3-G-Regel.